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Durchbruch: EU lässt natürliches CBD in Kosmetik zu

Die EIHA projects GmbH, eine hundertprozentige Tochter des EIHA Fachverbandes, hat bei der britischen Lebensmittelbehörde Food Standards Agency (FSA) die Novel Food-Anträge für natürliche CBD-Isolate und -Vollspektrum-Extrakte form- und fristgerecht eingereicht. Im nächsten Schritt folgen die Anträge bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Ziel ist die europaweite Zulassung von CBD-Produkten als gesunde und sichere Lebensmittel.


Aus diesem Grund werde die EIHA projects GmbH das toxikologische Studienpaket zu CBD um Stabilitätsdaten der vergangenen sechs Jahre erweitern, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. Unterstützt werde die EIHA dabei von NATECO2 (Hopfenveredelung St. Johann GmbH), einem renommierten und erfahrenen Unternehmen für Naturstoff-Extraktion im Lebensmittelbereich. Für die Einreichung der Novel Food-Anträge sowie die Kontrolle der umfangreichen Toxikologie-Studien steht EIHA das europaweit anerkannte und unabhängige Beratungsunternehmen CHEMSAFE für lebensmittelrechtliche Zulassungsverfahren zur Seite. Die Toxikologie-Studien selbst werden bei EUROFINS, hochqualifizierter Weltmarktführer für Bioanalytik, durchgeführt.


Im EIHA Novel Food-Konsortium schließen sich rund 180 Unternehmen als Partner der EIHA projects GmbH aus ganz Europa zusammen. Die groß angelegte Initiative wird nach Jahren der behördlichen Willkür eine Rechts- und Planungssicherheit für die europäische Hanfindustrie erreichen. Dazu stehen mittlerweile mehr als drei Millionen Euro für Studien zu CBD und THC zur Verfügung. Das Interesse bei Nutzhanf verarbeitenden Unternehmen, aber auch innerhalb der Lebensmittelindustrie ist deutlich höher als erwartet.


EU lässt natürliches CBD in Kosmetik zu


Nach Vorarbeit der EIHA hatte die europäische Datenbank für zugelassene kosmetische Inhaltsstoffe (Cosing) bereits im Jahr 2020 Hanfextrakte für die Verwendung in Kosmetikprodukten ohne Restriktionen aufgenommen. Zu Beginn dieses Jahres wurde jetzt neben synthetischem CBD auch der offizielle Eintrag für natürliches CBD-Isolat von allen Restriktionen befreit. Die EIHA hatte die zuständige Generaldirektion (GD Grow) der EU-Kommission auf die entsprechende Aktualisierung der Datenbank hingewiesen. Damit sind ab sofort auch natürliche CBD-Isolate aus der Hanfpflanze in Kosmetika erlaubt. Der neue Cosing-Eintrag basiert auf dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November 2020, CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.


Neue toxikologische Bewertung von Hanflebensmitteln


Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) folgt endlich nicht mehr den veralteten Richtwerten des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) aus dem Jahr 2000. Vielmehr empfiehlt das BfR nun die toxikologische Beurteilung von hanfhaltigen Lebensmitteln auf Grundlage der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2015 abgeleiteten akuten Referenzdosis (ARfD) von 1 Mikrogramm delta-9-THC/kg Körpergewicht. Diese Dosis (70 Mikrogramm delta-9-THC beim erwachsenen Europäer) entspricht der geschätzten maximalen delta-9-THC-Menge, die laut EFSA ohne erkennbares gesundheitliches Risiko im Verlauf eines Tages gegessen und getrunken werden darf.


Bereits 2018 erkannte das BfR nach eigenen Angaben, dass die alten Richtwerte aus dem Jahr 2000 nicht mehr wissenschaftlichen Ansprüchen entsprachen. Jetzt, drei Jahre später, schließt sich das Bundesinstitut in seiner Risikobewertung endlich dem aktuellen Richtwert auf europäischer Ebene an. Die Empfehlung der EFSA zur toxikologischen Beurteilung von hanfhaltigen Lebensmitteln erfolgte bereits 2015.


Die EIHA fordert die deutschen Behörden bereits seit fünfzehn Jahren dazu auf, ihre Richtwerte zu überprüfen. Aber auch der empfohlene Richtwert der EFSA von 1 Mikrogramm delta-9-THC/kg Körpergewicht führt immer noch zu einer unnötig strengen akuten Referenzdosis. Die Gesundheitsbehörden in Kanada und in der Schweiz sowie in Australien und in Neuseeland arbeiten mit sechs- bis siebenmal so hohen Richtwerten.

Einer Überprüfung nach allgemein anerkannten Regeln der Risikobewertung, auch den eigenen Regeln der EFSA, würde der Empfehlungswert von 1 Mikrogramm delta-9-THC/kg nicht standhalten. Insbesondere verweist die EIHA seit Jahren auf den völlig unnötig hoch angesetzten Unsicherheitsfaktor bei der Ableitung der Referenzdosis. Verglichen mit wirklich bedenklichen Substanzen (Toxinen) in Lebensmitteln wie Alkohol, Koffein, Nikotin, Glykoalkaloide (z. B. Solanin aus Kartoffeln) oder Morphin (aus Mohnsamen) ist der Unsicherheitsfaktor bei THC absurd unverhältnismäßig und unwissenschaftlich. Es gibt nach wie vor keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass solch niedrige THC-Gehalte in Lebensmitteln negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.

Link zur Stellungnahme Nr. 006/2021 des BfR vom 17. Februar 2021

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