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Gaspreisbremse tritt in Kraft

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse auf den Weg gebracht. Grundlage ist der "Gesetzentwurf zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften" (20/4683) und der "Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen" (20/4685).


Diese sehen vor, dass die Strom-, Gas- und Wärmpreise auf 80 Prozent des Verbrauchs nach oben begrenzt werden und nicht mehr über diese Grenzen hinaus steigen. Die Gas- und Strompreisbremse gelten ab März 2023 auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 und wirken für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt, müsste dann aber noch gesondert entschieden werden.


Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen sind das Herzstück des sogenannten wirtschaftlichen Abwehrschirms mit einem Volumen von insgesamt 200 Milliarden Euro.

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