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Impfpflicht im Gesundheitswesen vor dem Aus

In immer mehr Bundesländern, etwa Nordrhein-Westfalen, wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach und nach außer Vollzug gesetzt, bevor sie zum Jahresende komplett abläuft. In Hamburg allerdings müssen Pflegeeinrichtungen in Kürze erneut eine unnütze Abfrage zum Booster-Status ihrer Beschäftigten vornehmen. Das kritisiert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).

Zum 1. Oktober 2022 sollen Pflegeeinrichtungen nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes den Gesundheitsämtern melden, welche ihrer Beschäftigten bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. “Das ist blinder Aktionismus, weitgehend wirkungslos und überflüssig”, so bpa-Landesvorsitzende Frank Wagner. Für die Pflegeeinrichtungen sei damit ein hoher bürokratischer Aufwand verbunden.

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