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Landespolitiker favorisieren Reform der Schuldenbremse mit Investitionsklausel

Gut zwei Drittel der Abgeordneten sprechen sich für eine Rückkehr zu einem ausgeglichenen Haushalt nach dem Ende der Corona-Pandemie aus, und mehr als die Hälfte der befragten Landespolitiker/innen sind dabei aber offen für eine Reform der Schuldenbremse, die Defizite für höhere Investitionen zulässt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage, die das ZEW Mannheim gemeinsam mit der Universität Mannheim zwischen Mai und Juli 2020 unter Abgeordneten aller 16 deutschen Landesparlamente durchgeführt hat.


„Die Schuldenbremse hat im letzten Jahrzehnt mit dazu beigetragen, den deutschen Schuldenstand zu begrenzen. Diese Konsolidierung in den konjunkturell guten Zeiten hat Deutschland erst in die Lage versetzt, in der Krise wie kaum ein anderer Industriestaat eine entschlossene Stabilisierungspolitik finanzieren zu können“, sagt Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Forschungsbereichsleiter am ZEW und Ko-Autor der Studie. Der gravierende fiskalische Schock der Corona-Pandemie sei eine solche Ausnahme von der Regel und habe nun die Debatte darüber intensiviert, inwieweit die Schuldenbremse für die Post-Corona-Zeit ökonomisch erwünscht sei. Vor diesem Hintergrund habe das ZEW zum dritten Mal alle 16 deutschen Landesparlamente zur Schuldenbremse und ihrem Reformbedarf befragt. An dieser Umfrage haben sich laut ZEW rund 30 Prozent aller deutschen Landtagsabgeordneten beteiligt.


Auch in der Pandemie genieße die Schuldenbremse immer noch eine hohe Akzeptanz: Eine Mehrheit von 68 Prozent aller Befragten begrüße eine prinzipielle Rückkehr zu einem ausgeglichenen Haushalt nach dem Ende der Corona-Pandemie. Nur 22 Prozent hätten eine negative Haltung gegenüber einer Rückkehr zur Schuldenbremse.


Dennoch hat laut ZEW die Corona-Krise zu einer erkennbar größeren Bereitschaft geführt, eine Reform der Schuldenbremse zu befürworten. Der Anteil der Abgeordneten, die für die gänzlich unveränderte Fortgeltung der Schuldenbremse votierten, sei in Folge der Pandemie von 47 Prozent auf 30 Prozent gefallen. Im Einzelnen unterstütze nach Ausbruch der Corona-Krise eine Mehrheit von 56 der Befragten eine Reform, bei der eine Verschuldung zu Gunsten von Infrastrukturinvestitionen möglich würde.


Gegenüber einer solchen neuen Investitionsklausel genieße eine Lockerung der grundgesetzlichen Schuldengrenze zu Gunsten von schuldenfinanzierter Klimapolitik (32 Prozent) einen geringeren Rückhalt. Noch geringer sei mit 26 Prozent die Quote der Abgeordneten, die eine allgemeine Lockerung im Hinblick auf den vorgeschriebenen strukturellen Budgetausgleich begrüßen würden.


„Die Abgeordneten identifizieren sich zwar grundsätzlich noch mit der Schuldenbremse, im Zuge der Corona-Krise wachsen aber die Zweifel an ihrer bisherigen Ausgestaltung“, erläutert Heineman. „Insgesamt deuten die Umfrageergebnisse darauf hin, dass die Corona-Pandemie auch bei Fiskalregeln zu Reformen führen könnte. Änderungen der Schuldenbremse benötigen allerdings Zweidrittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Ein derartig breiter Rückhalt auf Länderebene für eine Reform der Schuldenbremse mit Fokus auf den investiven Staatsausgaben rückt eine solche Reform aber in den Bereich des Möglichen.“

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