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Verfassungswidrig: Jobcenter verhängen 100 Prozent Sanktionen beim Bürgergeld

Die Ablösung des Hartz IV Systems in Deutschland mutiert zur Posse — denn der Gesetzgeber ignoriert die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Zwar wurden die Sanktionsrichtlinien angepasst, dennoch sind komplette Leistungseinstellungen aufgrund einer “fehlenden Mitwirkungspflicht” noch immer möglich. Dabei bedienen sich Jobcenter eines Tricks.


Weil das Bundesverfassungsgericht Kürzungen um mehr als 30 Prozent der Regelleistungen verbot, und die Sanktionen für Miete, Gas und Wasser sogar ganz ausschloss, setzen Jobcenter die Leistungen temporär aus.


Foto: Mihaly Köles/Unsplash


Wer demnach seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann - verfassungswidrig - so lange gar kein Geld mehr erhalten, bis der Fall geklärt ist. Gegen genau diese Praxis können Betroffene allerdings klagen, die Kosten erstattet der Staat im Rahmen der Prozesskostenbeihilfe.


Weil der normale Klageweg jedoch Jahre dauert, empfiehlt sich der Weg über einen sogenannten Eilantrag. Das Jobcenter wird in diesem Fall die Sanktionen auf die erlaubten 30 Prozent als Maximalwert begrenzen, und dabei nur die Regelleistungen in Betracht ziehen.


Fazit: Stellt das Jobcenter die Zahlungen als Sanktion ganz ein, hilft der Gang zum Anwalt auf jeden Fall.

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